Kennen Sie das?
Und wieder ist eine wichtige Aufgabe liegen geblieben, die eigentlich längst hätte erledigt werden müssen, aber niemanden hat sich dafür verantwortlich gefühlt. Woran liegt das? Ihr*e zuständige*r Mitarbeiter*in ist erkrankt und eine neue Aufgabenzuweisung ist nicht erfolgt. Jetzt, wo Sie darüber nachdenken: Welche Aufgaben sind eigentlich noch unbemerkt liegen geblieben?
Wie würden Sie Ihre idealen Mitarbeiter*innen beschreiben? Engagiert, freundlich, motiviert? Arbeitnehmer*innen, die langfristig gut, sorgfältig und gewissenhaft arbeiten, sind einer der Hauptfaktoren erfolgreicher Unternehmen.
Für Ihre Zahn- und Fachzahnarztpraxis gilt das umso mehr: Denn hier hat Ihr Team täglich engen Kontakt mit Ihren Patient*innen. Lustlose Mitarbeiter*innen können nicht nur die internen Abläufe behindern, sondern auch Ihre Patient*innen vergraulen.
Noch viel schlimmer als unmotivierte Mitarbeiter*innen sind überhaupt keine. Gerade damit haben immer mehr Zahnarztpraxen zu kämpfen. Die Bewerber*innen auf offene Stellen sind dünn gesät und die Kandidat*innen, die in Frage kommen, haben saftige Gehaltsvorstellungen - denn sie wissen um ihren Wert auf dem Arbeitsmarkt.
Ihr Ziel ist es also nicht nur, Ihre Mitarbeiter*innen zu motivieren, damit sie bessere Arbeit leisten. Sie möchten sie auch langfristig an Ihre Praxis binden, um eine hohe Mitarbeiterfluktuation zu vermeiden, die Sie viel Energie, Zeit und Geld kostet. Wie können Sie Ihre Mitarbeiter*innen motivieren und sie langfristig an Ihre Zahnarztpraxis binden?
Ein Hauptfaktor ist nach wie vor das Gehalt - allerdings nicht direkt in seiner Höhe.
In der Schweiz gibt es verschiedene Behörden und Ämter, die für die Kontrolle und Begehung von Arzt- und Zahnarztpraxen zuständig sind. Diese Begehungen dienen der Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Standards. Hier ist eine Übersicht über die zuständigen Ämter und die Art und Weise, wie diese Begehungen angekündigt werden:
Ab 2025 soll sie in Deutschland eine papierlose und effizientere Rechnungsstellung ermöglichen und jedenfalls im B2B-Bereich verpflichtend werden.
Dies birgt zwar einige Vorteile, geht für viele Arzt- und Zahnarztpraxen allerdings auch mit Unsicherheiten einher:
Hier lesen Sie, was Sie zur E-Rechnung 2025 in der Zahnarztpraxis wissen sollten.
Die Personaleinsatzplanung spielt in ihren Grundzügen in jeder Zahnarztpraxis eine Rolle. Ihr volles Potenzial wird dennoch oft nicht ausgeschöpft - dabei können damit vielfältige Herausforderungen des Praxisalltags gemeistert werden.
Platelet-Rich Fibrin, ein autologes biologisches Material, gewonnen aus dem Blut des Patienten, ist reich an Plättchen und Wachstumsfaktoren. Diese Komponenten sind essentiell für die Beschleunigung der Heilungsprozesse bei zahnmedizinischen Eingriffen. Um PRF-Behandlungen konform zu der Richtlinie durchzuführen, müssen Zahnarztpraxen eine Reihe von Anforderungen erfüllen.
Diese Richtlinie, basierend auf den Vorgaben des Transfusionsgesetzes §§12 und 18 sowie den Richtlinien der Bundeszahnärztekammer, bieten einen umfassenden Rahmen für den Einsatz von Platelet-Rich Fibrin (PRF) in der zahnärztlichen Praxis. Trotz einer gewissen Zurückhaltung seitens der Versicherer, die Behandlungskosten zu übernehmen, implementieren immer mehr Zahnarztpraxen PRF-Behandlungen aufgrund ihrer positiven Auswirkungen auf die Heilung. Wir schauen uns in diesem Beitrag einmal die Anforderungen und dessen Umsetzung an.
In der Praxis sind Schüler/innen für ein Schülerpraktikum sowie andere interessierten Personen jederzeit willkommen. Immerhin sind das potenzielle Kandidaten für unseren wichtigen Nachwuchs. Die Zahnelite von Morgen sozusagen.
Daher wollen wir natürlich neben einem guten Eindruck, auch sicherstellen, dass alle wichtigen gesetzlichen Anforderungen abgedeckt sind und die Person sich sicher aufgehoben fühlt.
Hierbei sind ein paar Punkte zu beachten. Erstens, dass das Jugendarbeitsschutzgesetz, sowie der Sicherheits- und Gesundheitsschutz eingehalten werden.
Zweitens, dass die wichtigen Unterweisungen auch durchgeführt werden.
Dieser Artikel zeigt, wie Praktika und Schnupperlehren in der Zahnarztpraxis organisiert und durchgeführt werden, um eine positive Erfahrung für die Praktikanten und das Praxisteam zu gewährleisten und gesetzliche Vorgaben einzuhalten.
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Im hektischen Alltag einer Zahnarztpraxis ist es keine Seltenheit, dass Patienten Termine nicht wahrnehmen, ohne sie zuvor abzusagen, oder sie zu spät absagen. Dies kann nicht nur zu Zeitverlust für die Praxis führen, sondern auch zu finanziellen Einbußen. Aus diesem Grund stellen sich viele Zahnärzte die Frage, ob sie dem Patienten eine Ausfallgebühr berechnen dürfen und wie hoch diese sein sollte.
Wenn ich mit der Leitung in Zahn- und Fachzahnarztpraxen über Kennzahlen spreche, fällt mir immer wieder auf, dass viele sich mit diesem Thema nicht wirklich beschäftigen. Natürlich gibt es Kennzahlen vom Steuerberater zu den Umsätzen, Abschreibungen, Personalkosten etc.
Aber die wenigsten bauen sich in Ihren Prozessstrukturen ein Kennzahlenmanagement als echtes Kontrollorgan oder Verbesserungsorgan auf.
Vielmehr höre ich Aussagen wie: „Gefühlt hat es sich verbessert, oder ich glaube das sind wir noch nicht so gut, aber ich kann es nicht beziffern.“
Als Zahnarzt/Zahnärztin oder Praxisleitung in der Zahn- oder Fachzahnarztpraxen ist es wichtig, das Kennzahlenmanagement als ein wesentliches Instrument zur kontinuierlichen Verbesserung und effizienten Betriebsführung zu betrachten. In diesem Artikel werfen wir einen Blick darauf, wie Zahnarztpraxen von einem gut strukturierten Kennzahlenmanagement profitieren können und wie man dieses erfolgreich implementiert.
Kleine Brände können schnell zu einer lebensbedrohlichen Situation eskalieren, da sich Brand- und Rauchgase innerhalb von Sekunden ausbreiten. In einer Zahnarztpraxis bleibt daher nur wenig Zeit für effektive Brandschutzmaßnahmen. Es ist entscheidend, schnell und korrekt zu handeln, da zwischen einem kleinen Brand und einem Vollbrand eines Raumes nur wenige Minuten liegen. Eine gut geplante Evakuierung und klare Aufgabenverteilung sind von immenser Bedeutung, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter und Patienten in Sicherheit gebracht werden können.
In diesem Artikel werden wir über die Bedeutung von vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzmaßnahmen sowie die richtige Auswahl und Handhabung von Feuerlöschern sprechen. Zudem ist es wichtig die aktuellen gesetzlichen Aspekte zu beachten, die viele Zahn- und Fachzahnarztpraxen noch nicht auf dem Schirm haben.
Wichtige Änderungen 2024, die bei einer Neuanschaffung von einem Feuerlöscher zwingend zu beachten sind:
Betriebe müssen wohl bald (Spätestens 2026) ihre alten Feuerlöscher austauschen. Denn gefährliche Per- und polyfluorierte Stoffe (PFAS) werden ab 2026 verboten. Bislang wurden bei der Herstellung von Schaumfeuerlöschern bestimmte Fluortenside verwendet. Da es sich bei den Substanzen um Stoffe der PFAS-Gruppe handelt, sind sie von einem PFAS-Verbot betroffen.
Das bedeutet für Ihre Praxis, dass Sie bei einer Neuanschaffung von Feuerlöschern schon PFAS-freie Löscher kaufen sollten.
Löschdecken:
Der Fachnormenausschuss Feuerwehrwesen hat bereits im Jahr 2002 die damalige Norm für Löschdecken DIN 14155 zurückgezogen, da sie nicht mehr dem Stand der Technik entsprach. Löschdecken sind daher nicht mehr zur Bekämpfung von Personenbränden geeignet. Diese verursachen schwere Verbrennungen durch die Kleidung auf der Haut, welche sich durch den Druck einer Löschdecke vermehrt in die Haut des Brandopfers frisst. Außerdem ist auch die löschende Person, einer erhöhten Gefahr beim löschen mit einer Löschdecke, ausgesetzt.
Dennoch haben viele Zahn- und Fachzahnarztpraxen Löschdecken als Brandmaßnahme in der Praxis.
In der betrieblichen Brandschutzplanung einer Zahn- oder Fachzahnarztpraxis spielen verschiedene Aspekte eine entscheidende Rolle. Aber wie unterscheiden sich Brandschutzhelfer und Brandschutzbeauftragte in diesem speziellen Umfeld? In diesem Artikel werden wir die Aufgaben beider Positionen beleuchten, herausfinden, welche in einer Praxis benötigt werden, Gemeinsamkeiten aufzeigen und vor allem die Unterschiede zwischen einem Brandschutzhelfer und einem Brandschutzbeauftragten in dieser Kontext erörtern.
Ähnlich den Datenschutzreformen in Europa zielt die Totalrevision des Datenschutzgesetzes (DSG) darauf ab, das Datenschutzrecht an die aktuellen Entwicklungen anzupassen. Auch Arzt- und
Zahnarztpraxen müssen sich aufgrund des neuen DSG ab dem 01.09.2023 auf Veränderungen im Umgang mit Patienten- und Mitarbeiterdaten einstellen.
Hiermit kommen grundlegende Anpassungen auf Sie zu, die Sie in der Praxis schnell erarbeiten und umsetzen sollten.
In diesem Artikel gehe ich auf die wichtigsten Fakten und Aufgaben ein, um Ihnen einen Überblick zu verschaffen, was Sie zwingend umsetzen sollten.
Arbeitszeiten in der Zahnarztpraxis zu dokumentieren, führt oft zu Chaos.
Warum?
Erstens fehlt vielen Praxen der Durchblick und die Klarheit in Sachen Anforderungen.
Zweitens fehlt oft die Dokumentation komplett oder ist für die Mitarbeiter nicht transparent und fair.
Folgendes Problem entsteht:
Im Falle einer Kontrolle oder eines Rechtsstreites, fehlt die Dokumentation und/oder Mitarbeitern fehlt das Vertrauen. Unmut macht sich breit. Daher sollte dieses Thema in der Praxis richtig aufgearbeitet werden.
Eine Neugründung oder eine Übernahme einer Zahnarztpraxis ist ein sehr wichtiger und großer Schritt. Dabei sind viele Faktoren und gesetzliche Vorgaben zu beachten. Auch ein QM-System fällt hier unter die Anforderungen der Gesetzgeber.
Die geltende QM-Richtlinie G-BA legt hierfür den gesetzlichen Rahmen fest. Eine Praxis welche neu gegründet wird, hat drei Jahre Zeit, ein QM-System auf die Beine zu stellen.
Bei einer Praxisübernahe, handelt es sich wiederum nicht um eine Neugründung und somit ist in diesem Fall ein QM-System vom ersten Tag an verpflichtend.
Ich empfehle direkt mit der Planung von optimalen Prozessen anzufangen und direkt die gesetzlichen Anfoderungen kennen zu lernen, das gesamte Praxisteam darauf abzustimmen und die Prozesse direkt in die Neugestaltung des Praxisalltags mit einfließen zu lassen.
Damit entwickeln Sie von Beginn an die richtigen Prozesse und können vom ersten Tag an, an Ihrem Praxiserfolg feilen.
Ab dem Jahr 2023 werden in Baden-Württemberg Strahlenschutz-Begehungen in Zahnarztpraxen durchgeführt. Dies betrifft lediglich die Praxen, die eine DVT-Röntgeneinrichtung betreiben.
Die Begehungen übernimmt das zuständige Regierungspräsidium und kontrolliert, ob das einschlägige Strahlenschutzrecht eingehalten wird. Der Fokus liegt dabei auf der Organisation des Strahlenschutzes, ausreichenden Mitarbeiterunterweisungen und Nachweisen über Personal-Qualifikationen sowie die Bestellung strahlenschutzverantwortlicher Personen.
Gehört Deine Praxis zu denen die bereits vom Fachkräftemangel betroffen ist, oder die Schwierigkeiten hat die passenden Patienten für die eigenen Wunschleistungen anzuziehen?
Dann geht es Dir wie vielen Praxen da draußen. Die gute Nachricht ist, dass kann geändert werden.
Ja genau Du hast richtig gelesen. Natürlich leben wir in einer Zeit in der es in vielen Branchen schwer ist, gute Mitarbeiter zu finden. Aber sollten wir nicht genau deshalb besonders viel Wert darauf legen eine gute Praxiskultur zu schaffen?!
Stell Dir mal vor Du ziehst die passenden Mitarbeiter und Patienten von ganz alleine an, stell dir mal vor Du hast Mitarbeiter die es lieben zur Arbeit zu kommen, stell Dir mal vor Du hast Patienten, die mit Freude aus der Praxis springen und Dich weiter empfehlen.
Klingt wie ein Traum? Nein das ist das logische Resultat einer guten und starken Praxiskultur.
Eine starke Praxiskultur bringt einen klaren Wettbewerbsvorteil. ZAhnarztpraxen, die den Fokus auf eine positive und starke Unternehmenskultur legen, sorgen dafür, dass Mitarbeiter sich mit der Praxis identifizieren. Diese Identifikation sorgt dafür, dass Mitarbeiter sich wohl fühlen, kreativer und produktiver arbeiten und langfristig bleiben.
Der positive Effekt der daraus entsteht:
Um Qualitätsmanagement in der Zahnarztpraxis aufzubauen, gibt es viele Wege.
Ich selbst habe die letzten 7 Jahre einigen Zahnarztpraxen, mit den unterschiedlichsten Systemen geholfen, ihr Qualitätsmanagement aufzubauen und zu leben.
Häufig haben sich bestimmte Systeme in der Zahnarztpraxis auskristallisiert und sind zum Favoriten geworden. Dabei hat sich in meiner Tätigkeit oftmals die Software Dampsoft und auch die Software DIOS in den Praxen etabliert. Aber auch die Software der Firma Vismed kommt immer mehr zum Einsatz. Meine Expertise habe ich im Lauf vieler Jahre auf diese unterschiedlichen Anforderungen angepasst. Wodurch ich meine Kunden individuell und mit viel Knowhow beraten und unterstützen kann.
Möchten Schweizer Zahnarztpraxen Arzneimittel an ihre Patienten abgeben, benötigen sie hierfür eine kantonale Bewilligung zur Führung einer Privatapotheke. Um sie zu erhalten, müssen Zahnärzte eine Reihe von Anforderungen erfüllen und sicherstellen, dass die Medikamente fachgerecht gelagert, überwacht und ausgegeben werden. Dieser Artikel zeigt, welche Anforderungen an eine Privatapotheke in Schweizer Zahnarztpraxen gestellt werden und wie sie im QM-System erstellt werden.
Etikettencodes für Dentalprodukte gibt es schon seit Beginn der 1990er Jahre. Nun wird ihre Verwendung auch vom Gesetzgeber vorgeschrieben, damit die medizinischen Artikel eindeutig zugeordnet und zurückverfolgt werden können.
Im Rahmen des Qualitätsmanagements werden die Strukturen und Prozesse in Deiner Zahnarztpraxis optimiert, sodass Du die Qualität Deiner Dienstleistung steigern, die gesetzlichen Vorgaben nach G-BA und RKI bzw. Kigap und Swissmedic in der Schweiz, umsetzen und Deine Patienten zufriedener stellen kannst. Das Qualitätsmanagement kannst Du für Deine Zahnarztpraxis mit viel Zeit, Recherche und Aufwand selbst gestalten und aufbauen oder an einen externen QM-Profi auslagern und damit wertvolle Ressourcen sparen.
Das Wartezimmer füllt sich und die Patienten werfen einen ungeduldigen Blick nach dem anderen in Richtung Empfang. Das Praxisteam arbeitet so schnell es kann – und trotzdem scheint nie genug Zeit da zu sein. Kennst du dieses Phänomen?
Wenn dann noch das Qualitätsmanagement in der Zahnarztpraxis dazu kommt, höre ich oft die Aussage: „Wir haben einfach keine Zeit, die Aufgaben zu erledigen!“.
Wichtige organisatorische Aufgaben bleiben liegen und auch patientenorientierte Neuerungen werden erst dann eingeführt, wenn die Konkurrenz längst damit wirbt, oder die Behörde mit einer Praxisbegehung droht.
Ich weiß nicht wie es euch geht, aber bei dem Wort „LIFESTYLE“ denke ich sofort an Sommer, Sonne, Lachen, gutes Essen, Qualitytime etc. Also rundum ein positives Gefühl.
Lifestyle ist ein Wort, dass die letzten Jahre sehr in Mode gekommen ist. Gerade die neue Generation prägt beispielsweise den Lifestyle der Work-Life-Balance.
Ich finde, sich seinem persönlichen Lifestyle bewusst zu sein, ist die Basis des persönlichen Erfolgs. Für mich ist es somit viel mehr als nur ein Modewort. Es ist die Möglichkeit das zu leben was wir wirklich sind.
Ich persönlich bin ein sehr wissbegieriger Mensch und lege sehr viel Wert auf Qualität. Qualität in meiner Zeit, Qualität in meinen Freundschaften, meiner Beziehung, meinem Essen, bei meinen Reisen, in meiner Ausbildung und natürlich auch bei meiner Arbeit in der Praxis und bei meinen Kunden. Vermutlich ist das auch der Grund, warum ich Vollblutqualitätsmanagerin bin 😊.
Ein QM-System aufzubauen ist die Basis, es anschließend zu nutzen, um einen Mehrwert daraus zu ziehen und sich permantent zu Verbessern, ist die Kür und das eigentliche Ziel.
Immer wieder kommt die Frage auf, wie man es schafft, den Ist-Zustand zu erfassen und daraus Schlüsse zu ziehen, die einem zu einer Verbesserung verhelfen.
Heute habe ich mich einer dieser Aufgaben gewidmet.
Ich habe den Stand der Aufgabenliste, der letzten 6 Monate, in der Praxis überprüft.
Meine Mission an dich!
Bevor wir in das Thema starten, möchte ich dir kleine Denkanstöße mit an die Hand geben. Meine Mission ist es, nicht nur Qualitätsmanagement zu vermitteln, sondern in dir ebenfalls die Fähigkeit zu wecken, die Zusammenhänge in Sachen Qualitätsmanagement zu verstehen und dementsprechend zu handeln.
Sobald du gelernt hast, vernetzt zu denken und die Zusammenhänge zu verstehen, wirst du in der Lage sein, ein großartiges QM zu managen und zu kreieren!
Also schau genau hin und erkenne, wie die einzelnen Prozesse und Schritte in einander greifen.
Das Jahr 2020 und auch 2021 war geprägt von einigen Veränderungen und Anstrengungen. In erster Linie hat uns die Pandemie hart getroffen und auf Trapp gehalten. Zudem war die MDR (Medical Device Regulation) mit Neuerungen zur Umsetzung für das Dentallabor die nächste Herausforderungen, sowie die Veränderungen der PA-Richtlinie bei gestzlich versicherten Patienten. Aber auch unsere liebe QM-Richtlinie G-BA, die seit 2006 die Anforderungen für ein Qualitätsmanagementsystem in der Zahnarztpraxis verbindlich vorgibt, hat im Dezember 2020 eine Neuauflage erhalten. Die Neue Fassung wurde, im § 4 des ersten Teils, um einen Punkt erweitert.
Am 25.05.2021 war es soweit, die neue Medizinprodukteverordnung (MDR) ist in Kraft getreten.
Die Übergangsfrist von 4 Jahren ist an diesem Stichtag soweit abgelaufen gewesen.
Das bedeutet konkret, dass wir in der Zahnarztpraxis oder auch im Dentallabor, die verwendeten Materialien, welche in der Sonderanfertigung verarbeitet wurden, dokumentieren müssen.
Ich hatte hierzu einen Onlinekurs entwickelt der euch dabei hilft, die Anforderungen zu verstehen und euch alle Dokumente zur Verfügung stellt, die ihr braucht.
Am 26. Mai
2021 ist es soweit– an diesem Tag endet die vierjährigen Übergangsphase und die neue europäische Medizinprodukteverordnung (MDR = Medical Device Regulation) tritt endgültig in Kraft.
Was bedeutet das nun für die Zahnarztpraxis und das Dentallabor?
Ich selbst betreue momentan 4 Zahnarztpraxen, darunter auch eine KFO-Praxis, die das Thema betrifft. Zudem arbeite ich noch in Teilzeit in einer Praxis, auf die die Anforderungen der neuen MDR ebenfalls zutrifft.
Das bedeutet in diesen Praxen gibt es entweder ein Eigenlabor, oder es wird mit CAD/CAM gearbeitet.
Die neue Verordnung stellt erhöhte Ansprüche an Sonderanfertigungen wie Zahnersatz.
In diesem Artikel möchte ich einmal auf die Anforderungen und meine Umsetzungen dazu eingehen.
* Hinweis: Dieser Artikel enthält werbende Hinweise auf Fremdfirmen
Ein QM-System aufzubauen ist die eine Sache, es aber langfristig und erfolgreich zu leben die Andere. Aus diesem Grund sind regelmäßige Teambesprechungen in Sachen QM, essenziell für den Praxiserfolg.
Ich nenne diese Meetings "Quartalsbesprechung QM".
Die Meetings verlaufen nach festen Regeln und Zeiträumen. Das schafft Verbindlichkeiten und Struktur.
Ziel der Meetings
Das Ziel ist es, Punkte die noch nicht optimal laufen zu besprechen, die Gründe für Defizite zu beleuchten und passende Lösungen zu erarbeiten.
Doch haben Sie gewusst, dass hinter jedem Ziel auch ein Wert steckt? Alles was wir an Zielen anstreben, basiert auf unseren Werten. Und wenn wir uns dessen bewusst sind, läuft die Umsetzung viel einfacher und auch nachhaltig.
Ich weis nicht wie das geht, das hat immer die Frau Maier gemacht!
Wem kommt dieser Satz oder etwas ähnliches bekannt vor?
Oftmals ist es so, dass in einem Team der Wissensstand recht unterschiedlich ist. Einzelne Aufgaben oder Bereiche hat eine bestimmte Mitarbeiterin oder ein bestimmter Mitarbeiter immer erledigt und in die Hand genommen. Was aber machen, wenn diese Person plötzlich ausfällt?
Bevor wir in dieses Thema einsteigen, sollten wir zwei Dinge unterscheiden.
Der Unterschied von...
1. Wissen, welches eine Person für die Umsetzung ihrer eigenen Arbeit braucht (Z.B. Abrechnung oder Prophylaxe), jedoch nicht für die Allgemeinheit in der Praxis relevant ist.
2. Wissen welches für das gesamte Team gilt. Hierzu gehören gesetzliche Grundlagen, Ablageorte von Informationen wie Gebrauchsanweisungen oder Verbandsbuch etc.
Der Aufbau eines QM-Systems liegt in dieser Zahnarztpraxis in Freiburg schon drei Jahre zurück. Dennoch bin ich regelmäßig dort, um Änderungen einzupflegen, den Stand zu begutachten und Fehler auszugleichen. Außerdem haben wir mittlerweile einen Teil der Prozesse digitalisiert.
Wir hatten ca. 6 Monate für die Aufstellung des QM-Systems gerechnet und diese Zeit auch gebraucht. Das ist die Zeit, die ich im Schnitt für die Einführung oder Anpassung eines QM-Systems, zusammen mit der Praxis, rechne.
Das klingt für den einen oder anderen vielleicht lange.
Haben Sie sich auch schon häufig gefragt, warum QM eigentlich in diesem Ausmaß betrieben werden muss? Und haben Sie auch oft das Gefühl, dass es mehr Zeit und Geld schluckt als einbringt?
Genau diese Gedanken und Aussagen begegnen mir in meinem Alltag als Qualitätsmangerin in den Zahnarztpraxen immer wieder. Die Praxisleitung macht sich Gedanken über die Kosten und den Nutzen und die Mitarbeiter stöhnen über den Umfang und den mangelhaften Durchblick im QM-Dschungel.
Zumindest ist das der Fall, wenn Prozesse noch nicht optimal erfasst und integriert sind.
Als ich mein erstes QM-System aufbaute, habe ich mich selbst gefragt, wie ich zum einen das Thema Kosten und Nutzen auf den Punkt bringen kann und zum anderen die
Abläufe und Prozesse so gestalte, dass diese verständlich und gut im Alltag integrierbar sind. Dafür muss man die einzelnen Qualitäts- und Prozessbereiche, die Möglichkeit der Messbarkeit
und den Unterschied von Pflicht und Kür erstmal erkennen und verstehen.
Egal ob wir ein QM-System neu aufbauen, eine Umstrukturierung in der Praxis planen oder neue Prozesse etablieren. Meistens fühlen wir uns wie ein Bergsteiger, der am Fuße des Mount Everest steht und einen gewaltigen Marsch vor sich hat.
Nicht immer fühlen wir uns hoch motiviert und denken uns: "Ach das schaffen wir doch mit links"!
Im Gegenteil!
Im ersten Moment können wir uns überfordert, gestresst oder sogar ängstlich fühlen. Wie soll ich bzw. wie sollen wir das nur alles schaffen?
Wiedermal haben wir eine neue gesetzliche Anforderung, die uns in der Zahnarztpraxis vor eine neue Aufgabe stellt. Diesmal geht es um die Laseranwendung.
"Seit Mai 2019 gibt es von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) einen Grundsatz zur Ausbildung und Fortbildung von Laserschutzbeauftragten sowie Fortbildung von fachkundigen Personen zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach OStrV bei Laseranwendungen (DGUV Grundsatz 303-005)." Auszug Wikipedia
In diesem Beitrag möchte ich einen kleinen Einblick geben, was diese Änderung im Detail an Umsetzung für Sie als Praxisbetreiber / Praxisbetreiberin heißt und wo Sie den passenden Ansprechpartner finden.
Veränderungen, Probleme, Vorfälle, neue Richtlinien etc. all diese Dingen sind Teil unseres Praxisalltags und sorgen dafür, dass uns Besprechungsthemen und stetig neue Absprachen nicht aus gehen.
Aber was ist wenn das Besprochene und die neuen Vorgaben nach einigen Tagen wieder in den Hintergrund rücken, vielleicht sogar komplett vergessen werden?
Wenn man wie ich Zahnarztpraxen dabei unterstütz, QM erfolgreich zu etablieren und auch erfolgreich zu leben, kommt man immer wieder an den Punkt sich folgende Frage zu stellen: "Wie kann ich das Optimum für die Praxis rausholen und wie erkenne ich Chancen und Risiken?"
QM einzuführen ist für mich zur erfolgreichen Routine geworden. Was mich nun als nächstes interessiert hat, ist die permanente Verbesserung. Qualitätsmanagement ist für Viele in erster Linie eine lästige Pflicht. Aber ich sehe in dieser "Pflicht" viel mehr. Nämlich ein riesen Potential zum Erfolg.
Aber was sind nun die wirklich kritischen Faktoren, wie kann man diese messbar und sichtbar machen? Und wie kann ich das erfolgreich in der Praxis vermitteln? Für mich stand fest, ein Mentor muss her. Jemand der sich mit genau diesen Dingen auskennt und mir meine Vielzahl an Fragen beantworten kann. Dabei viel mir Detlef Diehr ein. Ich hatte das große Glück, meine Ausbildung zur QMB in Berlin mit Herr Diehr zusammen zu absolvieren. Ich schätzte damals schon unsere Gespräche und sein Wissen. Ich entdeckte durch die Kontaktaufnahme sein Buch, welches genau zu diesem Zeitpunkt auf den Markt kam.
Am Samstag, den 04.08.2018 ging es für unser Team endlich von Frankfurt nach Sambia. Unser Team bestand aus dem teamleitenden Zahnarzt Manfred Adelmann, Isabel Deny (Zahnärztin), Irene Schuk (Assistenz) und mir, Frauke Heck (Assistenz). Nach einem langen Flug sind wir Sonntag spät nachmittags in Lusaka gelandet. Dort wurden wir von unserem sehr herzlichen Fahrer Moses abgeholt und in die Sandy Beach Safari Lodge gebracht. Als wir ankamen war es bereits spät und dunkel. Auf dem Weg konnten wir einen ersten Eindruck auf die staubigen Straßen und das Land erhaschen. Hermann Striedl ist der Verantwortliche und unser Gastgeber in Sambia. Hermann hat uns mit seinen rund 70 Jahren in den ganzen drei Wochen sehr herzlich betreut und viele interessante Geschichten erzählt. Wir haben uns in dem kleinen bayrischen Zuhause in Sambia pudel wohl gefühlt. Hermann kennt wirklich unfassbar viele Menschen in Sambia, ist sehr engagiert, erfüllt jeden Wunsch und hat ein großes Herz.
In der Regel nehmen wir im Praxisalltag nicht unsere Prozesse unter die Lupe, sondern unsere Patienten. Genauer gesagt die Zähne und alles was damit zusammen hängt. Aber um unseren Patienten einen guten Service, eine wertvolle Behandlung und ein Höchstmaß an Sicherheit zu bieten, ist es wichtig die eigenen Praxisprozesse regelmäßig zu prüfen. Diese Prüfung wird im Qualitätsmanagement als Audit bezeichnet. Ein Audit untersucht, ob ein Prozess, eine Anforderung und Richtlinie, die notwendigen Standards erfüllt. Klingt erstmal ganz schön spießig. Ist aber eine richtig wertvolle Sache, wenn man es richtig einsetzt und nutzt. Wir sind sowieso verpflichtet regelmäßig unsere Abläufe zu prüfen und Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer stetigen Verbesserung führen. Jetzt denken Sie vielleicht Sie haben ja eh nie Zeit für all diese Extras und das Personal für diese ganzen Geschichten ist sowieso schon knapp?! Dann wird es vielleicht auch Zeit, genau diese Bereiche mit einem Audit zu prüfen.
Wie sicher schon einige von Ihnen mitbekommen haben, tritt am 25.05.2018 die neue Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft. Diese löst das bisherige, aus dem Jahr 1995 stammende, Bundesdatenschutzgesetz ab. Ich habe mich das erste Mal intensiv mit dem Thema beschäftigt, als mir mein Chef den Artikel des Dental Barometers (Ausgabe 6-2017) auf den Tisch legte. Dort wurde ein umfassender Artikel zu der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung veröffentlicht. Ich habe diesen Artikel nun mehrfach gelesen, um diesen nachvollziehen zu können. Das wiederum hat mir gezeigt, wie kompliziert das Thema auf den ersten Blick erscheint. Noch schlimmer finde ich die Verunsicherung durch die drohenden Bußgelder. Nach erfolglosem recherchieren was das denn jetzt für die Zahnarztpraxis konkret bedeutet, habe ich mich kurzum selbst um das Thema gekümmert. Ich habe einen Vortrag zum Thema Datenschutz (inklusive der neuen DS-GVO) besucht, das ganze Gesetz persönlich gelesen und aufbereitet.
Mein Fazit lautet: Datenschutz ist ein super wichtiges Thema und die Daten unserer Patienten müssen auf jeden Fall umfassend geschützt werden. Allerdings sollten wir uns auch nicht durch Androhung von hohen Geldstrafen verunsichern lassen!