Möchten Schweizer Zahnarztpraxen Arzneimittel an ihre Patienten abgeben, benötigen sie hierfür eine kantonale Bewilligung zur Führung einer Privatapotheke. Um sie zu erhalten, müssen Zahnärzte eine Reihe von Anforderungen erfüllen und sicherstellen, dass die Medikamente fachgerecht gelagert, überwacht und ausgegeben werden. Dieser Artikel zeigt, welche Anforderungen an eine Privatapotheke in Schweizer Zahnarztpraxen gestellt werden und wie sie im QM-System erstellt werden.
Die Bewilligung für die Zahnarztpraxis
Das Gesundheitsgesetz des Kantons Luzern (§ 31, SRL Nr. 800) schreibt vor, dass Zahnarztpraxen in der Schweiz für die Führung einer Privatapotheke eine Bewilligung des Gesundheits- und Sozialdepartementes einholen. Dabei handelt es sich um eine sogenannte Betriebsbewilligung, die für eine bestimmte Person ausgestellt wird. Sie kann nur in dem festgelegten Betrieb und am aufgeführten Standort genutzt werden. Führt eine Zahnarztpraxis zum Beispiel gemeinschaftlich eine Apotheke, wird nur eine einzige Bewilligung erteilt. In der Schweiz ist zudem darauf zu achten, dass die Bestimmungen des jeweiligen Kantons beachtet werden, in der die Praxis tätig ist. Dies kann sich unterscheiden.
Welche Arten der Privatapotheke gibt es?
Zahnarztpraxen können sich entweder für das Führen einer Privatapotheke mit eingeschränktem Sortiment entscheiden oder für eine Privatapotheke auf der Grundlage einer normalen Bewilligung.
Für die normale Bewilligung zum Führen einer Privatapotheke müssen Praxen ein vollumfängliches Qualitätssicherungssystem nutzen, das den Umgang mit Arzneimitteln beschreibt. Im Rahmen des eingeschränkten Sortiments dürfen Praxen nur die in der Schweiz zugelassenen oralen und topischen Arzneiformen in ihrer kleinsten handelsüblichen Packung ausgeben. Die Ausgabe erfolgt dabei ausschliesslich durch den Zahnarzt selbst.
Welche gesetzlichen Anforderungen muss die Privatapotheke in der Zahnarztpraxis erfüllen?
Möchten Zahnarztpraxen eine Privatapotheke führen, müssen sie bestimmte qualitäts- und sicherheitsrelevante Vorgaben erfüllen und sie in einem Qualitätssicherungssystem festhalten. Hier werden unter anderem der Eingang der Arzneimittel und ihre Kontrolle, die Lagerung und ihre Überwachung, die Abgabe von Medikamenten und etwaige Rückrufe aufgeschrieben. Auch die regelmässige Reinigung und Instandhaltung der Lagerräume werden im QM-System für die Zahnarztpraxis in der Schweiz notiert.
Praxen dürfen die zugelassenen Arzneimittel ausschliesslich in ihrer Originalpackung abgeben. Die Abgabe muss entweder durch einen Arzt erfolgen oder zumindest von einem Arzt unmittelbar kontrolliert werden. Selbst hergestellte Medikamente dürfen nicht im Rahmen der Bewilligung zur Führung einer Privatapotheke an Patienten ausgegeben werden. Die genauen Anforderungen finden Sie im Leitfaden zur Qualitätssicherung in einer ärztlichen Privatapotheke.
Wie erfolgt der Aufbau im Qualitätsmanagement?
Für den Aufbau im Qualitätssicherungssystem stehen verschiedene Vorlagen zur Verfügung. Hier besteht allerdings die Schwierigkeit, dass Praxen sie nicht einfach übernehmen können, sondern sie individuell an die internen Vorgänge anpassen müssen. Sie benötigen Unterstützung beim QM-Aufbau in der Schweizer Zahnarztpraxis? Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung und stelle sicher, dass Sie die Anforderungen an eine Kantonsapotheke in einer Schweizer Zahnarztpraxis erfüllen.
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