QM in der Zahnarztpraxis - Warum, weshalb, wieso?

Viele Zahnarztpraxen sind sich immer noch nicht einig, ob Qualitätsmanagement Sinn oder Unsinn ist. Als zahnmedizinische Fachangestellte und QMB möchte ich gerne einen kleinen Einblick in meine persönlichen Ansichten geben. Als QM im Jahr 2006 zur Pflicht wurde, habe ich mir genau die gleiche Frage gestellt.

Ich war noch relativ grün hinter den Ohren, was die beruflichen sowie die betriebswirtschaftlichen Erfahrungen angeht. Damals nahm ich zusammen mit meinem Chef an einer der ersten QM Kurse teil, die von der KZV angeboten wurde. Das Ergebnis?

Da es noch keine Referenten aus der eigenen Branche gab, wurde das Thema durch einen Ingenieur aus der Industrie vermittelt, was das Ganze zu einer absoluten Strafarbeit werden ließ. Am Ende haben alle Zahnarztpraxen den Kurs abgebrochen.

Aus damaliger Sicht war QM in meinen Augen absoluter Unsinn! 10 Jahre, einige Praxen und etliche Fortbildungen später, finde ich genau das Gegenteil ist der Fall. Die Grundvoraussetzung ist allerdings, die richtige Angehensweise und Umsetzung. Schauen wir uns zuerst einmal an, warum wir uns überhaupt damit beschäftigen sollten.

 

Die Verpflichtung zu Qualitätsmanagement in der Zahnarztpraxis, ist leider nicht aus reinem Vergnügen entstanden, sondern aus der Verabschiedung von Richtlinien und Gesetzen. Um es den Zahnarztpraxen besonders schwer zu machen, reden wir hier nicht nur von einer handvoll Gesetzen, sondern gleich von einer ganzen Wagenladung. Den Überblick zu behalten fällt selbst mir, als mittlerweile erfahrene QMB, nicht immer leicht.

 

Jedoch wurde mir sehr schnell klar, es ist nicht wichtig alles zu wissen, sondern nur zu wissen wo man es findet und wie man damit umgeht! Die wichtigsten Grundlagen im Bereich QM möchte ich hier einmal aufzählen. Zum einen haben wir die G-BA Richtlinie für Zahnarztpraxen, die sich im November 2016 abermals geändert hat. Diese Richtlinie enthält die Grundlagen eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagementsystems, welche als Mindestanforderungen in der Zahnarztpraxis integriert werden sollten.

 

Als nächstes haben wir die Krinko-Verordnung, diese regelt die Anforderungen an die Hygiene, sowie das Medizinproduktegesetz und die Medizinprodukte-Betreiberverordnung, um nur einen Auszug zu nennen. Ich verschaffe mir selber gerne einen Überblick auf der offiziellen Seite der LZK unter http://lzkbw.de/PHB/html/guv.html . Soviel schon mal zu dem verpflichtenden Teil des Ganzen.

 

Was können wir jetzt aber für uns persönlich als Antrieb nehmen?

Qualitätsmanagement hat nicht nur negative Seiten, im Gegenteil, wenn wir QM effektiv und richtig umsetzen, ist es möglich

 

· Betriebskosten zu senken

· Prozesse zu optimieren

· Kostbare Zeit einzusparen

· Die Patientenzufriedenheit sowie die Mitarbeiterzufriedenheit steigern

· Mehr Umsatz generieren

· Und Risiken in sämtlichen Bereichen senken oder gar ganz vermeiden

 

Warum also nicht die Sichtweise ändern und positiv mit dem Thema Qualitätsmanagement umgehen?

Ein Versuch ist es allemal wert...

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