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"Schutz vor Gewalt und Missbrauch" Neue Anforderungen der QM-Richtlinie G-BA für Zahnarztpraxen

Das Jahr 2020 und auch 2021 war geprägt von einigen Veränderungen und Anstrengungen. In erster Linie hat uns die Pandemie hart getroffen und auf Trapp gehalten. Zudem war die MDR (Medical Device Regulation) mit Neuerungen zur Umsetzung für das Dentallabor die nächste Herausforderungen, sowie die Veränderungen der PA-Richtlinie bei gestzlich versicherten Patienten. Aber auch unsere liebe QM-Richtlinie G-BA, die seit 2006 die Anforderungen für ein Qualitätsmanagementsystem in der Zahnarztpraxis verbindlich vorgibt, hat im Dezember 2020 eine Neuauflage erhalten. Die Neue Fassung wurde, im § 4 des ersten Teils, um einen Punkt erweitert.

 

Schutz vor Gewalt und MIssbrauch in der Zahnarztpraxis Neue G-BA Richtlinie Zahnarzt Dezember 2020

Einblick in die aktuelle Anforderungen der geltenden QM-Richtlinie G-BA für Zahnarztpraxen vom Dezember 2020

G-Ba Zahnarzt Schutz vor Gewalt und Missbrauch

 

„Schutz vor Missbrauch

und Gewalt“

 

Viele stellen sich nun die Frage, was das mit uns in der Zahnarztpraxis zu tun hat. Doch das Erstellen von Schutzkonzepte für Kinder, Jugendliche und vulnerable Personengruppen sind nun Teil unserer Anforderung im Qualitätsmanagement in der Zahnarztpraxis.

 


Das Ziel des G-BA`s ist es, mit dieser Erweiterung, Strukturen und Abläufe in die Praxis zu bringen, die es möglich machen, Gewalteinwirkungen zu erkennen und adäquat darauf zu reagieren.


 

Das bedeutet zum einen, dass Abläufe und Prozesse in der Praxis so gestaltet und beschrieben werden sollen, dass Spuren von Grenzüberschreitungen erkannt, benannt und Maßnahmen ergriffen werden können, diese im Idealfall zu verhindern, zu stoppen oder Orte nicht zu Tatorten werden zu lassen.

Außerdem geht es auch darum, diese Personen zu unterstützen, Hilfe zu erhalten oder aufzusuchen.

Dies kann durch Kontaktadressen, Schulungen, Fortbildungen, festgelegten Verfahrensanweisungen, Verhaltenskodizes, Handlungsempfehlungen, Interventionsplänen usw. erfolgen.

 

 Die QM-Richtlinie legt seit vielen Jahren die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagementsystem für Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser, Versorgungszentren sowie Psychotherapeuten fest.

Dabei geht es um die Basics, die dazu beitragen sollen, Struktur und stetige Verbesserung in allen relevanten Prozessen in unserem Arbeitsalltag in der Zahnarztpraxis festzulegen. Vor allem im Bereich der Hygiene.

Was muss laut G-BA Richtlinie in der Zahnarztpraxis im QM-System ugesetzt werden?

Unter folgendem Link kommst du direkt auf die Seite des G-BA, wo die neue Anforderung nachgelesen werden kann. Dort findest du auch die aktuelle Version der QM-Richtlinie.

 

Die Bundeszahnärztekammer hat Vorlagen für das eigene QM-System online zur Verfügung gestellt. Jede Praxis wird damit aufgefordert, das eigene QM-System nach den aktuellen Anforderungen der G-BA-Richtlinie umzusetzen. Diese kannst du dort runter laden und in deinem eigenen QM-System verwenden.

 


Die Anforderungen der G-BA Richtlinie einfach und flexibel online lernen


Ich habe schon lange im Kopf gehabt, einen Onlinekurs für Zahnarztpraxen zu entwickeln, in dem die Anforderung der G-BA-Richtlinie erklärt und Dokumente zur Umsetzung für das eigene QM-System als Download bereit gestellt werden.

 

Somit habe ich diese Änderung zum Anlass genommen, solch einen Onlinekurs für euch zu erstellen.

 

Der Kurs ist für alle in der Zahnarztpraxis, die für das QM zuständig sind und entweder ein Update für die aktuellen Anforderungen möchten, sich mit dem Thema QM in der Zahnarztpraxis neu beschäftigen und/oder die ersten Wissensgrundlagen bilden möchten, für die das Thema QM in der Zahnarztpraxis generell wichtig und interessant ist.

 

 

 


Erhalte alle Informationen zu dem Kurs, indem du hier unten auf das Bild klickst! Ich freue mich auf deine Teilnahme!