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Update Laser - Was wir über die neuen gesetzlichen Anforderungen in der Zahnarztpraxis wissen müssen

Wiedermal haben wir eine neue gesetzliche Anforderung, die uns in der Zahnarztpraxis vor eine neue Aufgabe stellt. Diesmal geht es um die Laseranwendung.

"Seit Mai 2019 gibt es von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) einen Grundsatz zur Ausbildung und Fortbildung von Laserschutzbeauftragten sowie Fortbildung von fachkundigen Personen zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach OStrV bei Laseranwendungen (DGUV Grundsatz 303-005)." Auszug Wikipedia

In diesem Beitrag möchte ich einen kleinen Einblick geben, was diese Änderung im Detail an Umsetzung für Sie als Praxisbetreiber / Praxisbetreiberin heißt und wo Sie den passenden Ansprechpartner finden.

 

 

Die Fachkenntnisse sind durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang (mit Abschlussprüfung) nachzuweisen und durch regelmäßige Fortbildungen (Die TROS Laserstrahlung präzisiert dies auf mindestens alle 5 Jahre) auf dem aktuellen Stand zu halten (OStrV § 5 Absatz 2).

Seit Mai 2019 gibt es von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) einen Grundsatz zur Ausbildung und Fortbildung von Laserschutzbeauftragten sowie Fortbildung von fachkundigen Personen zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach OStrV bei Laseranwendungen (DGUV Grundsatz 303-005).

Wird nach diesem Grundsatz ausgebildet, gilt: Die Anforderungen zur Ausbildung von Laserschutzbeauftragten in der OStrV und der TROS Laserstrahlung können nur durch eine Präsenzveranstaltung mit der Mindestdauer gemäß TROS Laserstrahlung vollständig erfüllt werden. Der Erwerb der erforderlichen Fachkenntnisse der Laserschutzbeauftragten durch E-Learning alleine erfüllt diese Anforderungen nicht (DGUV Grundsatz 303-005 Kapitel 7)."Auszug Wikipedia

 

So viel also zu dem Inhalt der OStrV und der TROS. Aber was bedeutet das nun?

Wirklich rechtskräftig wurde die OStrV im Jahr 2010, die TROS 1-3 im Jahr 2013 sowie die DGUV 11 erst im Jahr 1993. Allerdings müssen die neuen Anforderungen 2021 umgesetzt werden. Jetzt denken Sie vielleicht "Da habe ich ja noch ein bisschen Zeit".  Aber dem ist leider nicht so. Zwar kommen die Sanktionen wohl erst ab 2021, jedoch gibt es Anforderungen in der Gesetzgebung, welche jetzt schon umgesetzt sein müssen.

Was Sie jetzt schon umsetzten müssen

1. Schulung zum Laserschutzbeauftragten besuchen

Wenn Sie einen Laser der Klasse 3R, 3B oder 4 betreiben, müssen Sie als Betreiber an einer Schulung nach den neusten Vorschriften teilnehmen. Diese ist durch ein Zertifikat zu dokumentieren und muss alle 5 Jahre wiederholt werden.

 

2. Gefährdungsbeurteilung erstellen

Sie brauchen eine Gefährdungsbeurteilung nach der geforderten Gesetzgebung. Es gibt durch unterschiedliche Anbieter, wie auch die Landeszahnärztekammer, Vorlagen für Gefährdungsbeurteilungen. Die Gefährdungsbeurteilungen sind durch die Teilnahme an diversen Fortbildungen (Bus-Kammermodel) für Zahnarzt/Ärztin und Personal selbst durchführbar. In vielen Bereichen ist das sicher in Ordnung, wenn man sauber dokumentiert und das notwendige Fachwissen hat. Das eigene Durchführen einer Gefährdungsbeurteilung für die Laseranforderungen ist jedoch nicht ratsam. Die Beurteilung ist ohne ein fundiertes Wissen in Sachen Lasertechnik nicht möglich. Daher kann dies nur ein Fachmann auf diesem Gebiet ordnungsgemäß ermitteln. Wenn Sie eine Fortbildung zum Laserschutzbeauftragten in Ihrer Praxis organisieren, bekommen Sie die notwendige Gefährdungsbeurteilung vom Experten gleich dazu.

 

3. Jährliche Unterweisungen 

Sie als Betreiber sind dazu verpflichtet, einmal jährlich das gesamte Team nach § 8 OStrV zu unterweisen.

Sie sollten die Unterweisung genau dokumentieren.

- Inhalt der Unterweisung

- betreffendes Gerät

- Laserschutzbeauftragter und somit unterweisende Person

- Teilnehmende MitarbeiterInnen

- Zugehörige Dokumente

- Zugangsregelung

- Schutzausrüstung

- Risiken etc.

 

4. Zugangsregelung festlegen

Die Benutzung eines Laser birgt viele Gefahren, dessen wir uns oft gar nicht so bewusst sind.

Zum Beispiel ist es schon vorgekommen, dass eine Mitarbeiterin ausversehen Softlaser und Hardlasereinstellung verwechselt hat und es zu schweren Verbrennungen an der Lippe des Patienten kam.  So ist es wirklich unabdingbar, die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zu Regeln. In diesem Beispiel die Sperrung des Hardlasers für Mitarbeiter. 

Zudem muss der Zutritt im Zimmer während der Laserbehandlung strikt und klar durchgeführt werden. Das bedeutet keine Sicht von Außen in das Zimmer (das betrifft auch Fenster oder Glaswände),  Warnschild vor der Tür, Kein Zutritt ins Zimmer oder Behandlung ohne Augenschutz etc. Die Zugangsregelung sollte im QM schriftlich festgehalten werden.

 

5. Aktuelle Betriebsanweisung Laser

Für die Nutzung von Lasergeräten muss eine aktuelle Betriebsanweisung vorhanden sein und aushängen. Diese ist von dem Praxisinhaber, der Praxisinhaberin als Laserschutzbeauftragte zu unterschreiben.

 

6. Schutzbrillen in gutem Zustand 

Die Schutzbrillen müssen auf Ihren Laser angepasst und frei von Kratzen sein, sowie eine gültige CE-Kennzeichnung besitzen. Auch das wird im Rahmen einer Schulung in der Praxis geprüft. 

 

7. Es muss immer ein Laserschutzbeauftragter anwesend sein

In Praxen mit mehreren Behandlern und Schichtbetrieb muss immer ein Laserschutzbeauftragter anwesend sein. 

 

8. Regelmäßige Wartung/Prüfung und Dokumentation 

Einmal jährlich muss das Gerät von einer Fachperson geprüft werden und ein entsprechendes Prüfprotkoll über die STK vorliegen. Ebenso ein Auslieferungsprotokoll des Herstellers und ein Medizinproduktebuch für das Betreiben von aktiven Medizinprodukten der Anlagen 1 und 2 MPBetreibV. 

Wer prüft die Umsetzung?

Bis zur endgültigen Frist im Jahr 2021 gibt es wohl noch so etwas wie eine Schonfrist. Die Umsetzung wird im Rahmen einer Praxisbegehung oder bei gemeldeten Vorfällen geprüft.

Wo finde ich den passenden Ansprechpartner?

Die Firma Campus Photonics ist beispielsweise ein entsprechender Experte auf diesem Gebiet. Die Firma verfügt über eine langjährige Erfahrung auf dem Lasergebiet und ist weltweit im Einsatz. Sie finden alle notwendigen Informationen und Fortbildungen unter folgendem Link.

 

 

 

 

 

Hinweis: Die Empfehlung der Firma Campus Photonics erfolgt ohne Kooperation. Dies ist lediglich ein Hinweis auf Hilfestellung.