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Gefährdungsbeurteilungen in der Zahnarztpraxis

Den Meisten ist wohl bekannt, dass Gefährdungsbeurteilungen in der Praxis umgesetzt werden müssen.  Dabei stellt sich jedoch die Frage, was muss denn genau geprüft werden? Wie mache ich das eigentlich? Gibt es Vorlagen oder muss ich das selber erstellen? Kann ich das überhaupt selber machen oder delegieren?

In diesem Artikel möchte ich mit diesen Fragen aufräumen und Ihnen helfen, das Thema auf einfachem Weg umzusetzen.

Quelle: Fotolia Datei: #125117267 | Urheber: momius

Aus welchem Grund müssen wir die Gefährdungsbeurteilungen durchführen?

 

Die Gefährdungsbeurteilungen dienen dem Arbeitsschutz. Eine Gefährdungsbeurteilung soll die Abläufe in der Praxis dauerhaft sichern. Wir sind dazu verpflichtet, die Gefährdungsbeurteilungen in unterschiedlichen Bereichen durchzuführen.  Demnach beruhen die Beurteilungen auch auf unterschiedlichen Gesetzen. Dazu gehören beispielsweise die Medizinproduktebetreiberverordnung, die Biostoffverordnung oder die Gefahrstoffverordnung.

 

Wie oft führe ich die Gefährdungsbeurteilung durch?

 

Die Gefährdungsbeurteilungen werden immer vor Tätigkeitsaufnahme, bei wesentlichen Veränderungen wie z.B. Umbau oder sonst alle 3 Jahre durchgeführt.

 

Wann darf ich eine Gefährdungsbeurteilung durchführen?

 

Es ist möglich, dass der/die Zahnarzt/Zahnärztin die Gefährdungsbeurteilungen selber durchführt, wenn eine entsprechende Qualifikation vorliegt. Eine Qualifikation ist gegeben, wenn z.B. eine Teilnahme bei der BUS-Dienstschulung über die Zahnärztekammer besteht. 

Ist dies nicht der Fall, muss die Beurteilung ausgelagert werden. Solche Beurteilungen werden z.B. über die Firma Streit durchgeführt.

Der Praxisinhaber kann die Beurteilung an eine Mitarbeiterin delegieren, wenn auch diese über die Kammer entsprechende Kurse belegt hat und somit qualifiziert ist. Die Verantwortung und die Unterschrift obliegt jedoch weiterhin dem Praxisinhaber.

 

Welche Bereiche müssen geprüft werden?

 

Die Beurteilung betrifft verschiedene Bereiche in der Zahnarztpraxis.

Hierunter fallen:

 

- Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

- Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen

- Bildschirmarbeitsplätze

- Beschäftigung Jugendlicher in der Zahnarztpraxis

- Mutterschutz

 

Wie gehe ich vor?

 

Die Gefährdungsbeurteilung wird in mehreren Schritten durchgeführt.

 

1. Arbeitsbereich und Tätigkeiten festlegen

2. Gefährdungen ermitteln

3. Gefährdungen beurteilen

4. Maßnahmen festlegen

5. Maßnahmen durchführen

6. Wirksamkeit prüfen

7. Gefährdungsbeurteilung fortschreiten

 

Für die Durchführung der Beurteilung der gesamten Bereiche, nehmen Sie verschiedene Unterlagen als Hilfe. Das können Sicherheitsdatenblätter von Medizinprodukten, Gebrauchsanweisungen, Hygienepläne, Begehungsprotokolle, die QM-Dokumentation etc. sein.

 

Wie dokumentiere ich die Beurteilungen und wo bekomme ich Vorlagen?

  

Die Dokumentation muss immer schriftlich erfolgen. Sie dokumentieren den Ist-Zustand in Ihrer Praxis, legen Maßnahmen für die Änderungen fest und setzen Termine für die Durchführung.

Wer nicht dokumentiert hat es auch nicht gemacht!

Das ist der Lieblingssatz im Bereich QM und Rechtssicherheit.  Da eine eigene Dokumentation recht umfangreich ist, kann auf Vorlagen zurück gegriffen werden. Die BGW hat einen Leitfaden und Vorlagen zur Umsetzung auf Ihrer Homepage, die Sie super nutzen können.

Hier geht es zum Link: Gefährdungsbeurteilungen in der Zahnmedizin

In diesem Leitfaden wird jeder Schritt zur Umsetzung exakt erklärt. Eine effektive und geniale Hilfe für die Aufbereitung dieses Themas. Wer diese Broschüre gelesen hat, ist gut für die Aufgabe vorbereitet.

 

Des weiteren finden Sie auch auf der Homepage der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg die passenden Vorlagen für die eigene Umsetzung der Gefährdungsbeurteilungen.

Hier geht es zum Link: LZK BW/Gefährdungsbeurteilungen

 

Wichtig ist, dass die Vorlagen immer auf die Praxis angepasst werden!

 

Fazit:

Die Gefährdungsbeurteilungen sind durchaus kein Hexenwerk. Wichtig ist die passende Ausbildung, die Dokumentation oder die Auslagerung an eine Fremdfirma. 

Mit den passenden Vorlagen und dem Leitfaden der BGW findet man schnell und effektiv den Einstieg in das Thema. Somit sollte der Umsetzung nicht mehr im Wege stehen!

 

 

 

Quellen: Fotolia, LZK BW Praxishandbuch, BGW online

 

 

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